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Glüh-, Halogen- und Sparlampen sind schon fast alle vom Markt verschwunden. LED ist heute angesagt. Bei Lampen und Leuchten hat sich in den letzten Jahren viel geändert. Nun gibt es ab September 2021 weitere Neuerungen. Energeiaplus bringt Licht ins Dunkle und hat sich von Eva Geilinger, Fachspezialistin Geräte im Bundesamt für Energie erklären lassen, was für wen neu wird und warum.

In meinem Wohnzimmer steht eine Ständerlampe mit Halogen-Birne. Was, wenn die Birne kaputtgeht? Halogen-Lampen sind doch Stromfresser und sollen durch LED ersetzt werden.

Eva Geilinger: Ja, das ist so. Halogen-Lampen werden mit einer Ausnahme nicht mehr erhältlich sein. Nur die Halogenstäbchen mit R7s-Sockel bleiben zugelassen für kleinere Leistungen wie sie im Wohnzimmer für Stehleuchten typisch eingesetzt werden. Es gibt zwar auch dafür gute LED-Alternativen. Sie sind aber grösser und passen nicht immer.

Das Bundesamt für Energie subventioniert übrigens derzeit über das ProKiloWatt-Programm Alledin den Ersatz von alten Stehleuchten.

Was bieten denn LED-Lampen für Vorteile?

LED verbraucht viel weniger Strom als traditionelle Leuchtmittel. LED kostet zwar etwas mehr, ist dafür aber langlebiger. Schaut man die Lebenszykluskosten an, schneidet LED-Licht schon nach kurzer Zeit besser ab.

Was ist denn der Grund von diesen Neuerungen?

Das grosse Effizienzpotenzial bei der Beleuchtung soll soweit sinnvoll ausgeschöpft werden. Darum übernehmen wir die neuen Mindestanforderungen der EU auch in der Schweiz. Die Beleuchtung braucht heute 10 Prozent des Stromverbrauchs in der Schweiz, das kann und soll aber weniger sein.

Die grosse Neuerung ist jetzt, dass auch Leuchtstoffröhren, im Volksmund auch als Neon-Röhren bezeichnet, eine minimale Effizienz erreichen müssen. Die Folge: Die T8-Röhren müssen künftig durch eine LED-Version aus dem breiten Angebot ersetzt werden, während die effizienteren T5-Röhren weiterhin auch als Leuchtstofflampe auf dem Markt bleiben.

Was heisst das nun für die Neon-Röhre in meinem Badezimmer?

Ich empfehle Ihnen, beim nächsten Defekt auf alle Fälle eine LED-Variante von guter Qualität zu wählen. Mit LED müssen Sie weniger häufig die Lampe auswechseln, da sie sehr langlebig sind, und Sie haben sofort Licht.

Bei LED-Leuchten kann man häufig die «Birne» nicht auswechseln. Geht sie kaputt, muss man eine neue Leuchte kaufen. Was ändert sich diesbezüglich? Gibt es hier neue Mindestanforderungen?

Ja, Lichtquellen soll man ersetzen können, sofern dies technisch möglich und sinnvoll ist.

Falls der Austausch für Konsumentinnen und Konsumenten zu heikel wäre, dürfen Hersteller qualifizierte Personen festlegen, welche die LED-Lichtquellen und Betriebsgeräte austauschen. Piktogramme auf den Leuchtenverpackungen geben die entsprechenden Hinweise.

Die neuen Anforderungen werden in der Schweiz gleichzeitig wie die EU einführt. Sie basieren auf der Öko-Design-Verordnung. Was ist damit gemeint?

Öko-Design steht für Produkte und Geräte, die so designt sind, dass sie bei der Produktion, im Gebrauch und bei der Entsorgung die Umwelt möglichst wenig belasten. Meist ist dabei der Energieverbrauch während der Nutzungsphase ein wichtiger Aspekt. Zudem wird neu eben auch Wert darauf gelegt, dass Leuchten einfacher repariert und rezykliert werden können. Das Ziel ist es, die Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz zu fördern.

Neue Anforderungen, neue Bestimmungen. Das bedingt auch Kontrollen, dass wirklich keine Lampen, welche die Anforderungen nicht erfüllen auf dem Markt sind. Welche Rolle spielt das BFE hier?

Das BFE amtet als Aufsichtsbehörde und wird Kontrollen durchführen, wie es dies auch in der Vergangenheit laufend getan hat.

Quelle: Energeiavom 02.08.2021

Bildquelle: unsplash

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