Auf die gewerbliche Reparatur von elektrischen Geräten (Kundenaufträge) sind die Bestimmungen des Werkvertrags (Art. 363 ff. des Obligationenrechts [OR]) anwendbar. Geschuldet ist vom Unternehmer eine tadellose Ausführung der Reparatur. Diese wird bei elektrischen Geräten mit der Prüfung nach Instandsetzung abgeschlossen. Nur so kommt der Unternehmer seiner Sorgfaltspflicht gegenüber dem Besteller (Kunde) nach.
Für Ihre Sicherheit-Geräteprüfungen nach SNR 462631
Im gewerblichen Umfeld ist der Arbeitgeber gemäss der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (Verordnung über die Unfallverhütung, VUV) verantwortlich für die Bereitstellung sicherer elektrischer Arbeitsmittel.
Zur Erhaltung des sicheren Zustandes von Arbeitsmitteln, die schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind, sind wiederkehrende Prüfungen nach einem zum Voraus festgelegten Plan erforderlich (Art. 32b VUV). Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bzw. gemäss Herstellerangaben ist abzuschätzen, welche Massnahmen getroffen werden müssen, um die Arbeitsmittel im ordnungsgemässen Zustand zu erhalten.
Um elektrische Gefahren, die von elektrischen Arbeitsmitteln ausgehen können zu erkennen und zu minimieren, gibt die SNR 462638 Anleitungen zur Prüfung und hilft den Betrieben geeignete Periodizitäten für die wiederkehrenden Prüfungen festzulegen
Unsere kompletten Dienstleistungen
- Beratung und Festhalten der Geräte und deren Prüfintervalle
- Aufnahme und Erstprüfung der Geräte beim Kunden oder in unserer Werkstatt mit Protokoll
- Wiederholungsprüfung der Geräte beim Kunden oder in unserer Werkstatt mit Protokoll
- Reparatur und Instandstellung bei Bedarf
Alle einphasigen und mehrphasigen elektrischen Geräte, die über einen Stecker oder fest an Endstromkreise angeschlossen sind mit einer Nennspannung bis 1000 V AC oder 1500 V DC.
Zum Beispiel.:
- Elektrowerkzeuge;
- Kabelrollen, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen;
- Leuchten, Scheinwerfer
- Geräte der Unterhaltungs-, Informations- und Kommunikationstechnik;
- Laborgeräte;
- Mess-, Steuer- und Regelgeräte;
- Geräte für Hausgebrauch und ähnliche Zwecke;
- Geräte zur Spannungsumformung und -erzeugung, die nicht Teil der Installation sind.
Der Arbeitgeber bestimmt grundsätzlich die Prüfintervalle unter Berücksichtigung des Einsatzortes, den Umgebungsbedingungen, der Beanspruchung (Gebrauchshäufigkeit), sowie einer Risikobeurteilung und den Herstellerangaben.
Nachfolgend einige Beispiele:
Einsatzort:
Prüfintervalle in Monaten nach Gebrauchshäufigkeit
täglich / wöchentlich | monatlich / seltener |
Baustelle Rohbau (Einsatz im Tiefbau, Gartenbau, Dächern, etc.) | 6 | 12 |
Baustelle Innenausbau (witterungsgeschützte Umgebung) | 12 | 24 |
Bühnenhäuser, temporäre Bühnen, Veranstaltungstechnik | 6 | 12 |
Industriebetrieb mit rauem Umfeld (Giesserei, Sägerei, etc.) | 12 | 24 |
Produktionsbetrieb (geringe Beanspruchung) | 24 | 36 |
Gewerbebetrieb wie Schreinerei, Hotel, Autowerkstatt,Werkstätten etc. | 12 | 24 |
Schulen, Kindergärten, Ausstellungs- und Verkaufsflächen | 24 | 36 |
Büro (Geräte, die umfassbare leitfähige Teile aufweisen z.B. Ständerlampe) | 24 | 36 |
Büro (Geräte, die selten bewegt werden z.B. Bildschirm) | 60 | 60 |