Wasserqualität: Information Metolachlor
Information Kantonales Laboratorium Thurgau:
Aufgrund mehrerer Berichterstattungen in verschiedenen Medien wurde bei der Bevölkerung der Eindruck erweckt, dass eine Gefährdung durch Metolachlor und dessen Metaboliten besteht. Bei Metalochlor handelt es sich um ein Pflanzenschutzmittel, dessen Einsatz ab 1.1.25 verboten wurde. Mit Entscheidung des BLV sind die Metaboliten neu ab 1.10.24 als relevant zu beurteilen und daher neu mit einem Höchstwert von 0.1 µg/L belegt.
Unterdessen liegt auch eine Anfrage nach dem Gesetz des Öffentlichkeitsprinzips vor. Davon sind allerdings nur amtliche Messungen betroffen. Trotzdem gilt: Transparenz schafft Vertrauen. Das kantonale Laboratorium beabsichtigt darum, alle verfügbaren Daten über das Metolachlor und dessen wichtigsten Metaboliten auf der Homepage des KLF zu publizieren. Gemäss Art. 5 der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (SR 817.022.11, TBDV) ist die Bevölkerung mindestens einmal jährlich umfassend über die Qualität des Trinkwassers zu informieren. Die Informationspflicht bezieht sich gemäss der SVGW Richtlinie W12 (Teil 3) und der SVGW Empfehlung W1021 auch auf Mikroverunreinigungen, wenn ein aktuelles Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten daran besteht. Mit der geplanten Publikation der Messwerte wird den Wasserversorgungen also die vorgeschriebene Informationspflicht abgenommen.
Information Metolachlor Metabolite
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