Installationskontrolle

Installationskontrolle

Elektrische Installationen sind aus unserem Leben nicht mehr weg zu denken. Diese gehören zu unseren treuesten Begleitern, unbewusst und selbstverständlich erfüllen sie ihren Dienst. Leider bergen solche Installationen auch Gefahren. So ereignen sind jedes Jahr rund 300 Unfälle die im Zusammenhang mit elektrischen Installationen stehen. 5% davon enden tödlich. Rund 10% aller Brände entstehen wegen fehlerhaften Elektroinstallationen.

Elektroinstallationen sind nach deren Erstellung sowie periodisch kontrollpflichtig.

Die Netzbetreiberin ist für die Kontrollbuchführung zuständig. Sie überwacht die Installationskontrollen, fordert Sicherheitsnachweise ein, veranlasst Stichprobenkontrollen und meldet fehlbare Eigentümer oder Installateure dem eidgenössischen Inspektorat.

Für Neuinstallationen gilt:
  • Installationen müssen vor Ausführung der zuständigen Netzbetreiberin gemeldet werden.
  • Der Installateur meldet der Netzbetreiberin mit dem Sicherheitsnachweis, den Abschluss der Arbeiten.
  • Der Installationsinhaber erhält vom Installateur bei der Übernahme de Installation einen Sicherheitsnachweis, welcher für mindestens eine Kontrollperiode aufzubewahren ist.
  • Installationen mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren, sind zusätzlich durch ein unabhängiges Kontrollorgan überprüfen zu lassen.
Für periodische Kontrollen gilt:
  • Die Netzbetreiberin fordert den Eigentümer auf den Nachweis zu erbringen, dass seine elektrischen Installationen den Regeln der Technik entsprechen.
  • Der Eigentümer lässt seine Installationen durch ein unabhängiges Kontrollorgan überprüfen, lässt allfällige Mängel durch einen konzessionierten Elektroinstallateur beheben und übergibt der Netzbetreiberin einen Sicherheitsnachweis.
  • Ein Sicherheitsnachweis ist vom Eigentümer während mindestens einer Kontrollperiode aufzubewahren.

Bei Unsicherheiten im Zusammenhang mit Installationskontrollen und Sicherheitsnachweisen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.