Stromproduktion

Stromproduktion

Mit einer Eigenerzeugungsanlage (EEA) generieren Sie für jede Kilowattstunde (kWh) eigenen Strom. Dieser Strom kann in die Komponenten physische Energie und Herkunftsnachweis (HKN), oft auch «Ökologischer Mehrwert» genannt, aufgeteilt werden. Diejenige Energie, die nicht selber verbraucht wird, speisen Sie in das Verteilnetz ein. Der HKN ist ein Zertifikat für die Qualität der elektrischen Energie und ist vom physischen Stromfluss entkoppelt. Er wird losgelöst als eigenständiges Zertifikat gehandelt.

Die physische Energie die in das Verteilnetz einspeist, wird durch die EW Sirnach AG vergütet und in der Stromrechnung gutgeschrieben.

Die THURGIE können die HKN aus der Überschussproduktion (Energie die nicht durch den Produzenten selbst gebraucht wird) von den Produzenten aus den Versorgungsgebieten der Gemeinden Aadorf, Eschlikon, Münchwilen, Sirnach und Wängi kaufen. Dafür ist ein Vertragsabschluss notwendig.

Die Energiewende ist in vollem Gang. Solaranlagen boomen und liefern immer mehr erneuerbaren Strom. Eine positive Entwicklung, die auf unsere Energie- und Klimaziele einzahlt.

Doch wenn an sonnigen Mittagen alle Solaranlagen gleichzeitig Strom einspeisen, entstehen Leistungsspitzen, die das Stromnetz an seine Grenzen bringen. Es herrscht sozusagen Stau im Netz.

Das Ziel: Stau vermeiden und Platz schaffen im Netz

  • Leistungsspitzen kappen.
  • Das bestehende Netz effizienter nutzen.
  • Platz schaffen für mehr Solaranalagen und mehr Solarstrom im Netz.
  • Unnötige Netzausbaukosten vermeiden und Kosten für alle reduzieren.

Alle profitieren, unabhängig davon, ob jemand Solarenergie produziert oder verbraucht.

Die Massnahme

Die netzdienliche Einspeiseregelung sieht vor, dass eine Solaranlage maximal 70% ihrer installierten Modulleistung (DC-Nennleistung) ins Netz einspeist.

Die Massnahme ist verpflichtend und betrifft nur die Einspeisung ins Netz am Anschlusspunkt. Der Eigenverbrauch und die Zwischenspeicherung sind jederzeit uneingeschränkt möglich.

Mit dieser Massnahme ist das Thema Netzausbau im Rahmen der Energiewende nicht vom Tisch, aber Anlagenbesitzer/innen stiften mit diesem einfachen Eingriff einen grossen Mehrwert für das Netz.

Netzbetreiber können zusätzliche Massnahmen ergreifen, damit das Netz sicher, leistungsfähig und effizient bleibt.

Welche Anlagen sind betroffen?

Die netzdienliche Einspeiseregelung wird ab dem 1.Januar 2026 bei allen Solaranlagen umgesetzt, die einen neuen Wechselrichter in Betrieb nehmen.

Betroffen sind:

  • Neue Anlagen, für die das Anschlussgesuch (TAG) ab dem 1. Januar 2026 eingeht.
  • Bestehende Anlagen, spätestens wenn ein neuer Wechselrichter installiert wird. (Ein Wechselrichter wird ausgewechselt, wenn er das Ende seiner Lebensdauer erreicht, oder wenn die Solaranlage vergrössert wird.)

Flyer mit ausführlichen Informationen und Umsetzungsvarianten