Verbot von Leuchtstofflampen ab 2023
Die Beleuchtung trägt 12 Prozent zum Schweizer Gesamtstromverbrauch bei. Dies entspricht ca. 7 Milliarden Kilowattstunden pro Jahr. Fachleute schätzen, dass mit geeigneten Massnahmen rund die Hälfte davon, also 3,5 Milliarden Kilowattstunden pro Jahr, eingespart werden könnten (Quelle: Schweizer Licht Gesellschaft). Es lohnt sich deshalb, für die Energieoptimierung bei der Beleuchtung etwas genauer hinzuschauen. Dank effizienten LED und intelligenter Sensorik sind gemäss Erfahrungen bei Sanierungen sogar bis zu 80 Prozent Energieeinsparung möglich. Das bedeutet unter dem Strich markant tiefere Betriebskosten und je nach Strommix weniger CO2-Ausstoss – bestechende Argumente für den Ersatz von bestehenden Beleuchtungen.
Viele konventionelle Lampen werden ab 2023 nicht nur aufgrund ihrer schlechten Energieeffizienz verboten. Das neueste und auch einschneidendste Lichtquellenverbot hat vielmehr mit dem Quecksilbergehalt der Lichtquellen zu tun.
Konkret bedeutet dies, dass die betroffenen Produkte die Anforderungen der EU nicht mehr erfüllen und somit herkömmliche Kompaktleuchtstofflampen ab Februar 2023 sowie Leuchtstoffröhrenlampen ab August 2023 nicht mehr in die Schweiz importiert bzw. neu in den Handel gebracht werden dürfen. Noch vorhandene Restbestände dürfen abverkauft werden. Detaillierte Informationen finden Sie in der folgenden Grafik: