Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Kurz und einfach erklärt: ZEV
Unter einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) versteht man einen Zusammenschluss von mehreren Parteien um den selber produzierten Strom direkt im Gebäude gemeinsam zu nutzen (Art. 16-18 EnG).

  • Eigenproduktionsanlage z.B. Photovoltaikanlage mit mind. 10% Produktionsleistung des Netzanschlusses
  • Gründung einer ZEV-Gemeinschaft und bestimmen eines Vertreters als Ansprechperson ZEV gegenüber dem Verteilnetzbetreiber
  • Festlegung des Energieproduktes und der Abrechnungslösung für Abschluss eines ZEV-Vertrages mit dem Verteilnetzbetreiber (mindestens 3 Monate vor Beginn)
  • Festlegung der periodischen Kontrollen der Elektroinstallationen nach Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV)
  • Umsetzung des Projektes
Dienstleistungsvarianten
Technische Details

Informationsflyer ZEV


Seit anfangs 2025 ist es möglich, einen virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) zu bilden. Ein virtueller ZEV unterscheidet sich wie folgt vom herkömmlichen ZEV: 

  • In einem virtuellen ZEV schliessen sich Liegenschaften zusammen, die über einen gemeinsamen Anschlusspunkt (Verteilkabine) zum Versorgungsnetz verfügen. 
  • Es findet eine virtuelle Austauschmessung statt und für die Stromverteilung innerhalb des virtuellen ZEV können die bestehenden Leitungen verwendet werden. 
  • Es braucht also keine neuen Verbindungsleitungen oder andere baulichen Massnahmen, um einen virtuellen ZEV zu bilden.