Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Kurz und einfach erklärt: ZEV
Unter einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) versteht man einen Zusammenschluss von mehreren Parteien um den selber produzierten Strom gemeinsam zu nutzen (Art. 16-18 EnG).

  • Eigenproduktionsanlage z.B. Photovoltaikanlage mit mind. 10% Produktionsleistung des Netzanschlusses
  • Gründung einer ZEV-Gemeinschaft und bestimmen eines Vertreters als Ansprechperson ZEV gegenüber dem Verteilnetzbetreiber
  • Festlegung des Energieproduktes und der Abrechnungslösung für Abschluss eines ZEV-Vertrages mit dem Verteilnetzbetreiber (mindestens 3 Monate vor Beginn)
  • Festlegung der periodischen Kontrollen der Elektroinstallationen nach Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV)
  • Umsetzung des Projektes
Dienstleistungsvarianten
Technische Details

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